Pheromonfalle zur Kontrolle von Schadinsekten
Fallentyp:
BIO-PHEROTRAP – Deltafallen können heute für mehr als 50 Schädlinge von der Firma PflanzenSchütz jederzeit kurzfristig geliefert werden. Seit vielen jähren haben sich die Fallen bewährt. Die Herkunft und Qualität der Pheromon-Substanzen sowie die Beladung der Köder wurden mit Absicht seit dem Bestehen der BIO-PHEROTRAP – Deltafalle bis heute nicht grundlegend verändert, sodass ein Vergleich der Fänge über mehrere Jahre möglich ist.
Wirkungsweise:
Mit den Fallen kann der Flug von männlichen Schadschmetterlingen kontrolliert werden. In dem Gummiköder befindet sich der Sexuallockstoff der Schmetterlingsweibchen, der die Männchen der gleichen Art in die Falle lockt. Bei regelmäßigem Gebrauch dieses Fallensystems sind witterungsbedingte Verschiebungen des Auftretens der Schadinsekten erkennbar und Spritzzeitpunkte für die überwachte Anlage genauer bestimmbar. Die Methode erlaubt somit eine gezielte Behandlung der Kultur, sodass Spritzungen eingespart oder deren Wirkung gesteigert werden kann. Nach den bisherigen Erfahrungen kann man davon ausgehen, dass das Schadinsekt in der überwachten Anlage nicht vorkommt, wenn während der betreffenden Flugzeit kein Falter in der Falle gefunden wird. In diesem Falle ist ein Spritzen gegen den zu überwachenden Schädling nicht nötig. Ist trotz eines eindeutig registrierten Falterfluges ein Befall der Früchte zu verzeichnen, so könnte der Zufluss von bereits begatteten weiblichen Faltern z.B. aus Nachbaranlagen dafür verantwortlich sein. Die Entscheidung über die Notwendigkeit oder die Unterlassung von Bekämpfungsmaßnahmen liegt allerdings in der Verantwortung des Anwenders. Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Fallensystem nicht für eine Direktbekämpfung bestimmt werden kann. Die Falle gilt als besonders umweltfreundlich, da sie über mehrere Jahre verwendet werden kann.
Aufhängen der Falle:
In Anlagen unter einem Hektar genügt eine Falle zur Überwachung des Falterfluges. Diese soll in Augenhöhe im Kronenbereich aufgehängt werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Falleneingänge nicht durch Zweige, Blätter u.Ä. versperrt werden und dass die Fallen nicht durch Wind an Äste schlagen. Bei großen Flächen ist eine Erhöhung der Fallenzahl angebracht. Die Fallen sollen einen Mindestabstand von 50 m voneinander haben. Sollen Fallensysteme für unterschiedliche Insektenarten gleichzeitig in einer Anlage verwendet werden, sollten diese mindestens 100 m voneinander entfernt aufgehängt werden.
Zeitpunkt des Aufhängens:
Bei einigen Schmetterlingsarten fliegen die Männchen bereits zu einer Zeit, in der normalerweise die Weibchen noch keine Eier ablegen. Unter diesen Umständen ist ein Fang von Faltern in den Pheromonfallen kein Hinweis auf notwendige Behandlungsmaßnahmen. Es wird empfohlen, die Fallen vor dem Einsatz des Falterfluges aufzuhängen, sodass der Flugbeginn exakt bestimmt werden kann.
Fallenkontrolle:
Jede Falle sollte in regelmäßigen Zeitabständen von 2-3 Tagen kontrolliert werden. Die einmal gewählten Kontrollabstände sind über die gesamte Beobachtungszeit unbedingt einzuhalten. Bei jeder Kontrolle ist die Zahl der gefangenen Schadschmetterlinge in dem beiliegenden Auswertungsbogen einzutragen. Anschließend müssen die Falter und grobe Verunreinigungen mit einem geeigneten Hilfsmittel entfernt werden. Bei einer zu starken Verunreinigung des Leimbodens ist dieser gegen einen neuen Auswechselboden auszutauschen. Wichtig: Nach erfolgter Kontrolle bzw. nach Auswechseln des Leimbodens muss die Fallenkante wieder nach oben geklappt werden!
Auswertung:
Für die Auswertung der Fangergebnisse spielen die Flughöhepunkte eine entscheidende Rolle. Nach Erreichen des Flughöhepunktes setzen nämlich die Paarung und etwas später die Eiablage ein. Ca. 8-12 Tage danach schlüpfen aus den Eiern die jungen Larven, welche bestrebt sind, sich möglichst schnell in die Frucht einzubohren. Wenn dies erfolgt ist, kommt jede Bekämpfung zu spät. Daraus resultiert, dass eine gezielte und erfolgreiche Bekämpfung nach dem Flughöhepunkt bzw. nach der Eiablage erfolgen muss. Zeichnet sich ein weiterer Flughöhepunkt ab, so ist nach Überschreiten des Kurvenmaximums eine weitere Behandlung angezeigt.

